Eine der Hauptaufgaben des Staates ist der Schutz der Gesellschaft.
Zum einen: Schutz der Rechte jedes Einzelnen.
Zum anderen (im Zweifelsfall dem Schutz der Rechte jedes Einzelnen übergeordnet): Schutz der Grundwerte, die diese Gesellschaft ihrem Zusammenleben gegeben hat.
Wenn es gelingt, die Menschen durch verbesserte Bildung einsichtiger und die Gesellschaft stetig ein wenig sozialer und humaner zu machen, dann wird immer weniger Schutz für Menschen und Werte notwendig sein.
Bis die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen wirken, ist es allerdings nötig, diesen Schutz konsequent zu bieten und sogar zu stärken.
Besonders eine Gesellschaft im Wandel zu „weichen“ Werten ist sehr anfällig für Anfeindungen aller Art ist (siehe Thema „Extremismus und Terror“ in unserem Parteiprogramm).
Vertrauen lässt sich nur durch Sicherheit erhalten.
Um die Rechte der Menschen und die Werte der Gesellschaft zu schützen, sind gut aufgestellte Ordnungsbehörden unabdingbar.
Diese Ordnungsbehörden müssen mit ausreichend finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet sein, um ihren Aufgaben uneingeschränkt nachkommen zu können. Sie müssen im Bewusstsein der Gesellschaft als wichtige Stütze für Sicherheit und Ordnung wahrgenommen und als solche wertgeschätzt und respektiert werden.
Um dies sicher zu stellen, ist es wichtig, noch mehr Wert auf Befähigung, Ausbildung und Vorgaben in den Ordnungsbehörden zu legen, und diese damit noch klarer auf den Dienst an der Gesellschaft und ihren Grundwerten einzuschwören.
Die Anforderungen, die damit an die Ordnungsbehörden gestellt werden, müssen natürlich auch unabhängig kontrolliert und Missstände schonungslos öffentlich gemacht werden. An dieser Stelle kann eine Menge Vertrauen gewonnen aber auch verspielt werden, darum muss hier eventuell sogar über neue Strukturen nachgedacht werden.