André Börner, unser Geschäftsführer, sollte unser erster Kandidat sein, der bei einer Wahl antritt – der Kommunalwahl in Schleswig Holstein. Extra weit vor Fristende reichte er seine Bewerbung persönlich ein, damit der Start auch auf jeden Fall gelingen sollte.
Wochenlang war nichts zu hören, darum fragte André Anfang April bei der Gemeindewahlleitung nach und bekam per Mail die folgenschwere Antwort, sein Antrag sei fristgerecht eingegangen, leider aber „übersehen“ worden, so dass er nun bedauerlicherweise nicht mehr berücksichtigt werden könne, da sei nichts zu machen.
Ist das bitter? Fast schon ein Skandal könnte man meinen, wenn das Wort nicht so abgedroschen wäre…
Man kann sich leicht einen Fall vorstellen, bei dem ein:e Mitarbeiter:in der Gemeinde die Bewerbung eines/er nicht genehmen Kanditaten/-in „unter den Tisch fallen“ lässt, und dass es dann auch heißt: „ach, das tut uns jetzt aber leid, geht nicht mehr…“
Darf doch in einer Demokratie nicht sein! Fehler können passieren – natürlich. Aber dann müssen sie korrigiert, und nicht sang- und klanglos „abgehakt“ werden.
Mal sehen, ob das die Presse interessiert, wäre schon mal eine kritische Meldung wert!
Hier unsere Pressemitteilung zu dem Fall:
Hier die Mail im Original: